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Compliance 7 Min. Lesezeit

PflFAssG ab 2027: Die neue Pflegefachassistenz-Ausbildung

Bundeseinheitliche 1-jährige Ausbildung statt der bisher uneinheitlichen Pflegehelfer-Programme. Was sich für Pflegedienste ändert, die ausbilden — und was bleibt.

Cuvio Redaktion
06. März 2026

Was ist das Pflegefachassistenzgesetz?

Das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) tritt zum 01. Januar 2027 in Kraft. Es schafft erstmals eine bundeseinheitliche, einjährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz — als Zwischenstufe zwischen Pflegehilfe und der dreijährigen Pflegefachfrau/-mann-Ausbildung.

Bisher war die Pflegehilfe-Ausbildung eine Sache der Bundesländer. NRW hatte den „Pflegehelfer NRW", andere Länder andere Modelle. Das war historisch gewachsen, aber zunehmend ein Problem: Abschlüsse waren zwischen Bundesländern nur eingeschränkt anerkannt, die Ausbildungs-Qualität schwankte stark.

Mit dem PflFAssG kommt jetzt der einheitliche Standard. Die Idee: eine zwei-stufige Pflegekarriere im Bund — 1 Jahr Pflegefachassistenz, danach optional 2 Jahre Anschluss zur Pflegefachfrau/-mann (gesamt also weiterhin 3 Jahre).

Eckpunkte der neuen Ausbildung

  • Dauer: 1 Jahr Vollzeit (oder 1,5–2 Jahre Teilzeit)
  • Stundenumfang: 2.400 Stunden insgesamt — 1.700 Stunden Praxis, 700 Stunden Theorie
  • Praxiseinsätze: stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Pflege
  • Theorie: Berufsschule (oder zentrale Pflegeschule)
  • Abschluss: staatlich geprüfte Pflegefachassistentin / staatlich geprüfter Pflegefachassistent
  • Refinanzierung: über die jeweiligen Pflegeausbildungsfonds der Länder (in NRW: PFAU.NRW)

Was das für Ihren Pflegedienst bedeutet

Wenn Sie heute Pflegehelfer ausbilden

Bestehende Ausbildungen nach Landesrecht laufen weiter — Personen, die 2026 oder früher ihre Pflegehelfer-Ausbildung beginnen, schließen sie nach altem Recht ab. Erst Ausbildungen, die ab 01.01.2027 beginnen, fallen unter das neue Bundesgesetz.

Wenn Sie heute mit dem alten NRW-Pflegehelfer-Modell ausbilden, sollten Sie sich für 2027 darauf einstellen, dass das nicht mehr geht. Die Berufsschule wird vermutlich auf das neue PflFAssG-Curriculum umstellen, Sie als Pflegedienst müssen Ihre Praxisanleitung darauf ausrichten.

Wenn Sie noch nicht ausbilden

Das ist ein guter Zeitpunkt einzusteigen. Die einjährige Pflegefachassistenz ist niedrigschwelliger als die dreijährige Ausbildung — Bewerber-Pool ist größer, Ausbildungs-Aufwand übersichtlicher. Plus: Sie können den Azubi nach dem ersten Jahr in die dreijährige Anschluss-Ausbildung übernehmen, falls Eignung und Interesse passen.

Personalkosten und Refinanzierung

Über den Pflegeausbildungsfonds (in NRW: PFAU.NRW) werden Lohnkosten der Auszubildenden, Mehrkosten der Praxisanleitung und Sachkostenpauschalen refinanziert. Bei korrekter Abrechnung ist die Ausbildung für den Träger kostenneutral oder leicht positiv.

Wichtig: Voraussetzung für die Refinanzierung ist, dass der Pflegedienst sowohl einen § 71/§ 72 SGB XI-Versorgungsvertrag als auch einen § 132/132a SGB V-Versorgungsvertrag hat. Reine Hauswirtschaftsdienste oder reine SGB-V-Anbieter können nicht ausbilden.

Praxisanleitung als Schlüssel

Die neue Ausbildung verlangt — wie schon die dreijährige — 10 % strukturierte Praxisanleitung. Das heißt: pro 100 Praxisstunden müssen 10 Stunden dokumentiert mit einem zertifizierten Praxisanleiter durchgeführt werden.

In der Praxis ist das einer der häufigsten Stolpersteine: Pflegedienste haben Praxisanleiter, aber dokumentieren die Anleitung nicht systematisch — und am Ende des Einsatzes fehlt der Nachweis. Bei MDK-Begehungen oder PFAU-Prüfungen wird das beanstandet.

Wer das im System sauber tracked (pro Anleitungs-Einheit: Datum, Dauer, Thema, PA), hat keine Probleme. Wer das nachträglich rekonstruieren muss, ist im Stress.

Pflichteinsätze planen

Die Pflegefachassistenz-Ausbildung sieht Pflichteinsätze in stationärer Akutpflege und stationärer Langzeitpflege vor — beides also außerhalb des ambulanten Pflegedienstes. Der Azubi ist während dieser Zeit nicht bei Ihnen, sondern in einer Klinik oder einem Pflegeheim.

Sie als Träger der praktischen Ausbildung müssen diese Einsätze koordinieren — Verträge mit Kooperationspartnern, Zeitplan, Begleitung. Der Dienstplan muss diese Wochen blocken (im Cuvio-System als „PE" — Pflichteinsatz extern).

Was Sie heute tun können

  1. Praxisanleiter prüfen: haben Sie aktuell zertifizierte PAs (300-Stunden-Weiterbildung, 24h Fortbildung pro Jahr)? Wenn nicht: jetzt qualifizieren, Fortbildungs-Slots buchen. 2027 müssen die PAs einsatzbereit sein.
  2. Kooperationen mit Akutkliniken und Pflegeheimen anbahnen: wer übernimmt die Pflichteinsätze Ihrer zukünftigen Azubis? Erste Gespräche jetzt führen.
  3. Software-Setup für Azubis: Pflichteinsatz-Tracking, Praxisanleitung-Quote, Schul-Termine — das sollte vor dem ersten Azubi-Antritt stehen, nicht danach.
  4. PFAU-Anmeldung prüfen: wenn Sie noch nicht beim Pflegeausbildungsfonds NRW gemeldet sind, müssen Sie das anbahnen. Der nächste Stichtag (30.06.) ist die nächste Gelegenheit.

Was bleibt unverändert

  • Die dreijährige Pflegefachfrau/-mann-Ausbildung bleibt wie sie ist (PflBG/PflAPrV) — sie ist die akademisch anschlussfähige Variante.
  • Bestehende Pflegehelfer-Abschlüsse nach Landesrecht behalten ihre Gültigkeit.
  • Praxisanleiter-Anforderungen (300 Stunden, 24h/Jahr Fortbildung) gelten unverändert.
Stand des Gesetzes: Das PflFAssG wurde im Bundestag beschlossen und wird zum 01.01.2027 in Kraft treten. Verordnungs-Details (vergleichbar mit der PflAPrV) werden derzeit erarbeitet — endgültige Curricula stehen voraussichtlich Mitte 2026 fest. Bis dahin ist eine gewisse Unschärfe normal.

Fazit

Das PflFAssG ist eine pragmatische Reform. Pflegedienste, die schon jetzt nach PflBG ausbilden, haben strukturell wenig Neues — die Logik (Pflichteinsätze, Praxisanleitung, Dokumentation) ist die gleiche. Pflegedienste, die nur Pflegehilfe nach Landesrecht ausgebildet haben, müssen sich auf den neuen Standard umstellen — bekommen aber dafür einen bundeseinheitlich anerkannten Abschluss, der Bewerbern Mobilität und damit Attraktivität bietet.

Wer 2027 mit dem ersten PflFAssG-Azubi starten will, sollte spätestens im 4. Quartal 2026 mit der konkreten Vorbereitung beginnen. Praxisanleiter qualifizieren, Pflichteinsatz-Partner suchen, Software-Workflows bauen — das ist nicht in zwei Wochen erledigt.

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